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Gegen die Berufung von Gutachtern, gegen das Begutachtungsverfahren bzw. Begutachtungsergebnis oder die Akkreditierungsentscheidung können von der Hochschule jeweils schriftlich und begründet Einwände erhoben werden. Adressat der Einwände ist die
Akkreditierungskommission
. Danach stehen die Beschwerde beim
Akkreditierungsrat
und bei der Agenzia della Santa Sede (
AVEPRO
) sowie der (auch kirchliche) Rechtsweg offen.
Genauere Regelungen entnehmen Sie bitte der AKAST-
Beschwerdeordnung
.
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