Gegen die Berufung von Gutachtern, gegen das Begutachtungsverfahren bzw. Begutachtungsergebnis oder die Akkreditierungsentscheidung können von der Hochschule jeweils schriftlich und begründet Einwände erhoben werden. Adressat der Einwände ist die Akkreditierungskommission. Danach stehen die Beschwerde beim Akkreditierungsrat und bei der Agenzia della Santa Sede (AVEPRO) sowie der (auch kirchliche) Rechtsweg offen.

Genauere Regelungen entnehmen Sie bitte der AKAST-Beschwerdeordnung.