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Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die auf der Selbstdokumentation der Hochschule und der Vor-Ort-Begehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Evaluation) und Feststellung (Akkreditierung) der Qualität des jeweiligen Studiengangs.
Die Akkreditierungsentscheidung beruht im Verfahren von AKAST auf transparenten Kriterien, die insbesondere im
Leitfaden für die Programmakkreditierung
eingesehen werden können.
Basis dafür stellen die
„Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen“
des Akkreditierungsrates dar.
Nach aktuellem Stand werden der beantragenden Institution 12.000 Euro (+ USt.) Gebühren in Rechnung gestellt.
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