Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die auf der Selbstdokumentation der Hochschule und der Vor-Ort-Begehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Evaluation) und Feststellung (Akkreditierung) der Qualität des jeweiligen Studiengangs.
Nach aktuellem Stand werden der beantragenden Institution 12.000 Euro (+ USt.) Gebühren in Rechnung gestellt.
1. Februar 2018
Ende der Antragsfrist für Akkreditierungsverfahren, die im Sommersemester 2018 durchgeführt werden sollen.
1. Juli 2018
Ende der Antragsfrist für Akkreditierungsverfahren, die im Wintersemester 2018/19 durchgeführt werden sollen.