Mitgliedschaft
 


Die Mitgliedschaft können Katholisch-Theologische Einrichtungen beantragen, die den Status einer juristischen Person besitzen. Unter Umständen können auch Einzelpersonen als Mitglied aufgenommen werden.
 

Die Vertretung bzw. bei Einzelmitgliedern die Mitgliedschaft bedarf nach fünf Jahren der Erneuerung.

 

Die erste reguläre Mitgliederversammlung fand am 26. Januar 2009 in Eichstätt im Rahmen des Katholisch-Theologischen Fakultätentages stat. Darin wurden u. a. das Mission Statement und der Leitfaden für die Programmakkreditierung beschlossen und die Universitäten Erfurt und Münster als neue Mitglieder aufgenommen. Auf der folgenden Mitgliederversammlung am 01. Februar 2010 in Untermarchtal wurden die Universitäten Augsburg, Freiburg, Tübingen und Würzburg als Mitglieder aufgenommen und darüber hinaus die Beschwerdeordnung verabschiedet.

Die nächste Mitgliederversammlung ist im Rahmen des Katholisch-Theologischen Fakultätentages für den 29. Januar 2012 angesetzt.