Programmakkreditierung gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag ab 01.01.2018

RECHTLICHER RAHMEN

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das deutsche Akkreditierungswesen bilden der am 01.01.2018 in Kraft getretene Studienakkreditierungsstaatsvertrag und die Musterrechtsverordnung (MRVO), auf die sich die Kultusministerkonferenz geeinigt hat, sowie die länderspezifischen Rechtsverordnungen des Sitzlandes der Hochschule.

GEGENSTAND DER PROGRAMM­AKKREDITIERUNG

Gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag zielt die Programmakkreditierung auf die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung einzelner Studiengänge mit externer Beteiligung ab. Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wird insbesondere in Bachelor- und Masterstudiengängen durch die Einhaltung der im Staatsvertrag niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien und die Berufsrelevanz der Abschlüsse gewährleistet.

Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von Studiengängen mit Katholischer Theologie/Religion und von kanonischen Studiengängen erfolgt zudem im Sinne des universalkirchlichen Hochschulrechts in der jeweils gültigen Fassung und seiner nationalen Anwendung.

ZIEL DER PROGRAMMAKKREDITIERUNG

Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die auf der Selbstdokumentation der Hochschule und der Vor-Ort-Begehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Evaluation), die in ein Gutachten mündet, und Feststellung (Akkreditierung) der Qualität des jeweiligen Studiengangs.

ZENTRALE ELEMENTE DER PROGRAMMAKKREDITIERUNG

  • Selbstbericht der Hochschule

  • externes Peer Review

  • Gutachten

  • Akkreditierungsentscheidung

ABLAUF IM ÜBERBLICK

Die beantragende Institution richtet eine Anfrage oder einen Antrag zur Durchführung der Begutachtung an die AKAST-Geschäftsstelle.

Die beantragende Institution erstellt einen aussagekräftigen Selbstbericht. Für die Erstellung des Selbstberichtes (und für die nachfolgende externe Begutachtung) sind in der Handreichung von AKAST ausführliche Informationen zusammengestellt. Die Handreichung steht am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung.

AKAST überprüft die Einhaltung der formalen Kriterien und hält das Ergebnis in einem Prüfbericht fest, der der beantragenden Institution und der Gutachtergruppe zur Kenntnis gebracht wird.

Die von der Akkreditierungskommission von AKAST bestellte Gutachtergruppe führt eine i.d.R. zweitägige Ortsbegehung durch, bei der sie Gespräche mit den Verantwortlichen des Studiengangs und der beantragenden Institution sowie mit Studierenden und Lehrenden führt. Ein Muster für einen Begehungsablauf steht am Ende dieser Seite als download zur Verfügung.

Die Gutachtergruppe überprüft und bewertet die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien und fasst das Ergebnis in einem Gutachten zusammen. Detaillierte Informationen zum Verfahren und zu den Kriterien der Gutachterbenennung bei AKAST folgen am Ende dieser Seite.

Bevor der abschließende Akkreditierungsbericht erstellt wird, räumt AKAST der beantragenden Institution die Möglichkeit ein, zu dem nach der Begehung verfassten Gutachten eine Stellungnahme dazu abzugeben. Das vom deutschen Akkreditierungsrat erarbeitete Raster eines Akkreditierungsberichtes steht am Ende dieser Seite als download zur Verfügung.

Die Feststellung der gutachterlichen Beschlussempfehlung an den deutschen Akkreditierungsrat erfolgt bei kanonischen Studiengängen und insbesondere beim Vollstudium Katholische Theologie durch die Akkreditierungskommission von AKAST. Im Akkreditierungsbericht wird die für diese Studiengänge notwendige kirchliche Zustimmung dokumentiert.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahren wird der Akkreditierungsbericht der Hochschule übergeben, die auf dieser Grundlage die Programmakkreditierung beim deutschen Akkreditierungsrat beantragen kann.

Der Hochschule steht die Möglichkeit offen, gegen Maßnahmen, Beschlüsse und Entscheidungen der Akkreditierungskommission bzw. der Gutachtergruppe binnen zweier Wochen nach deren Kenntnisnahme schriftlich eine begründete Beschwerde einlegen. Die aktuell gültige Beschwerdeordnung von AKAST kann am Ende dieser Seite eingesehen werden.

Im Folgenden finden Sie eine schematische Darstellung des Ablaufs.

BERATUNG

 Die Geschäftsstelle bietet im Vorfeld ein unverbindliches kostenloses Vorgespräch an und unterstützt bei der Erstellung des Selbstberichts und begleitet die beantragende Institution bei allen Verfahrensschritten.