Programme accreditation in accordance with the Interstate Treaty

LEGAL FRAMEWORK

The legal framework for the German accreditation system are based on the Interstate Treaty, enacted on January 1, 2018, and the Specimen Decree.

OBJECT OF PRGOGRAMME ACCREDITATION

According to the Interstate Treaty, programme accreditation relate to ensure and enhance the quality of individual study programmes with an external involvement (programme accreditation)

Quality assurance and quality development is guaranteed in particular in Bachelor’s and Master’s degree programs by complying with the formal and academic criteria laid down in the State Treaty and the professional relevance of the qualifications

Quality assurance and quality development of canonical of the canonical programmes of studies is also carried out in accordance with the universal ecclesiastical Higher Education Law in its currently valid version and its national application.

AIM OF PROGRAMME ACCREDITATION

The aim of the accreditation procedure is the assessment (evaluation) based on the self-documentation of the university and the on-site visit by the expert group, which results in an expert opinion, and the determination (accreditation) of the quality of the respective study programme.

KEY ELEMENTS OF PROGRAMME ACCREDITATION

  • Self-report by the university

  • external peer review

  • Assessment

  • Accreditation decision

ABLAUF IM ÜBERBLICK

Die beantragende Institution richtet eine Anfrage oder einen Antrag zur Durchführung der Begutachtung an die AKAST-Geschäftsstelle.

Die beantragende Institution erstellt einen aussagekräftigen Selbstbericht. Für die Erstellung des Selbstberichtes (und für die nachfolgende externe Begutachtung) sind in der Handreichung von AKAST ausführliche Informationen zusammengestellt. Die Handreichung steht am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung.

AKAST überprüft die Einhaltung der formalen Kriterien und hält das Ergebnis in einem Prüfbericht fest, der der beantragenden Institution und der Gutachtergruppe zur Kenntnis gebracht wird.

Die von der Akkreditierungskommission von AKAST bestellte Gutachtergruppe führt eine i.d.R. zweitägige Ortsbegehung durch, bei der sie Gespräche mit den Verantwortlichen des Studiengangs und der beantragenden Institution sowie mit Studierenden und Lehrenden führt. Ein Muster für einen Begehungsablauf steht am Ende dieser Seite als download zur Verfügung.

Die Gutachtergruppe überprüft und bewertet die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien und fasst das Ergebnis in einem Gutachten zusammen. Detaillierte Informationen zum Verfahren und zu den Kriterien der Gutachterbenennung bei AKAST folgen am Ende dieser Seite.

Bevor der abschließende Akkreditierungsbericht erstellt wird, räumt AKAST der beantragenden Institution die Möglichkeit ein, zu dem nach der Begehung verfassten Gutachten eine Stellungnahme dazu abzugeben. Das vom deutschen Akkreditierungsrat erarbeitete Raster eines Akkreditierungsberichtes steht am Ende dieser Seite als download zur Verfügung.

Die Feststellung der gutachterlichen Beschlussempfehlung an den deutschen Akkreditierungsrat erfolgt bei kanonischen Studiengängen und insbesondere beim Vollstudium Katholische Theologie durch die Akkreditierungskommission von AKAST. Im Akkreditierungsbericht wird die für diese Studiengänge notwendige kirchliche Zustimmung dokumentiert.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahren wird der Akkreditierungsbericht der Hochschule übergeben, die auf dieser Grundlage die Programmakkreditierung beim deutschen Akkreditierungsrat beantragen kann.

Der Hochschule steht die Möglichkeit offen, gegen Maßnahmen, Beschlüsse und Entscheidungen der Akkreditierungskommission bzw. der Gutachtergruppe binnen zweier Wochen nach deren Kenntnisnahme schriftlich eine begründete Beschwerde einlegen. Die aktuell gültige Beschwerdeordnung von AKAST kann am Ende dieser Seite eingesehen werden.

Im Folgenden finden Sie eine schematische Darstellung des Ablaufs.

BERATUNG

 Die Geschäftsstelle bietet im Vorfeld ein unverbindliches kostenloses Vorgespräch an und unterstützt bei der Erstellung des Selbstberichts und begleitet die beantragende Institution bei allen Verfahrensschritten.